Fairer Handel


Kriterien für den Fairen Handel

 

Der Faire Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzent*innen und Arbeiter*innen – insbesondere in den Ländern des Globalen Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung.

 

Im Fairen Handel steht der Mensch im Mittelpunkt. Faire Preise, partnerschaftliche Prinzipien wie langfristige und möglichst direkte Handelsbeziehungen und Transparenz sind für anerkannte Fair-Handels-Organisationen selbstverständlich.

 

Der Faire Handel beweist seit mehr als 40 Jahren, wie die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten und Transparenz entlang der Lieferkette gewährleistet werden kann.

 

Weltläden sind Fachgeschäfte für Fairen Handel. Sie verkaufen fair gehandelte Produkte, organisieren politische Kampagnen und leisten Informations- und Bildungsarbeit, um zu mehr Gerechtigkeit im Handel mit den Ländern des Globalen Südens beizutragen.

 

Im Unterschied zu anderen Anbietern „fair gehandelter“ Produkte bezieht sich der Anspruch der Weltläden an Fairen Handel auf alle, die an diesem Handel beteiligt sind:

 

  • die Produzent*innen und ihre Organisationen,
  • die von den Weltläden akzeptierten Importeure und
  • Weltläden und Aktionsgruppen selbst.

 

Folgende Standards sind die Grundlage des Modells von Fairem Handel:

 

1. Handelspraktiken

 

Alle am Fairen Handel beteiligten Akteure kooperieren miteinander und vermeiden unfairen Wettbewerb. Sie maximieren nicht ihren Gewinn auf Kosten anderer. Sie streben nach der Vergrößerung ihres Handelsvolumens, um eine Einkommenssteigerung und einen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Produzent*innen zu erreichen.

 

Die Handelsspanne muss auf allen Ebenen fair sein. Dies setzt faire Preise voraus: Ein fairer Preis ist ein Preis, auf den sich alle Beteiligten im Dialog geeinigt haben. Einerseits stellt er eine Bezahlung sicher, die menschenwürdiges Leben ermöglicht, andererseits ist er marktfähig. Die Preisgestaltung im Fairen Handel spiegelt auch die Kostenfaktoren wider, die durch die Einführung bzw. Einhaltung bestimmter Sozial- und Umweltstandards entstehen.

 

Bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen darf die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln in den Herkunftsländern nicht gefährdet werden.

 

2. Arbeitsbedingungen

 

Im gesamten Fairen Handel stehen die Menschen und ihre elementaren Bedürfnisse im Vordergrund. Qualität – ein wichtiger Aspekt des fairen Handels – bezieht sich nicht nur auf die Hochwertigkeit der gehandelten Produkte, sondern auch auf die Sozialverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess. Bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen werden die Rahmenbedingungen beachtet, wie sie durch nationale und lokale Gesetzgebung als auch durch die ILO-Konvention definiert werden. Mindestlöhne dürfen nicht unterschritten werden, die Bezahlung nach Tarif wird angestrebt. Ein wichtiges Ziel ist die soziale Absicherung aller Mitarbeitenden.

 

Ausschluss von Diskriminierung, ausbeuterischer Kinderarbeit, Zwangsarbeit und das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit sollen gewährleistet sein.

 

3. Transparenz

 

Produzent*innen, Importorganisationen und Weltläden geben Einblick in ihre Zielsetzung, Arbeitsweise, Organisationsstruktur, Prozesse zur Entscheidungsfindung, Besitzverhältnisse, finanzielle Situation, Handelswege und Kriterien für die Auswahl ihrer Handelspartner.

 

4. Bildungs- und Informationsarbeit

 

Die Akteure des Fairen Handels vermitteln Informationen über die Produkte, die Produzent*innen, die Herkunftsländer der Produkte, den Weg des Produkts zu den Verbraucher*innen und die Rahmenbedingungen und Machtverhältnisse im Welthandel. Sie fördern die Entwicklung von beruflichen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter*innen und bieten ihnen nach Möglichkeit Weiterbildungsmaßnahmen an.

 

5. Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Akteure des Fairen Handels fördern über Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen das Bewusstsein über ihre politischen Zielsetzungen sowie die Notwendigkeit, sich für Gerechtigkeit im Welthandel einzusetzen.

 

6. Umweltschutz

 

Alle Akteure des Fairen Handels bemühen sich um größtmögliche Umweltverträglichkeit im Herstellungs- und Vermarktungsprozess. Sie halten ihren Energieverbrauch gering und ecken ihn idealerweise aus erneuerbaren Energiequellen. Sie erzeugen wenig Müll und entsorgen ihn umweltverträglich. Alle Waren sollen nach Möglichkeit in recycelte bzw. recyclebare oder biologisch abbaubare Materialien verpackt werden. Die Wahl der Transportwege und -mittel erfolgt ebenfalls nach sozialen und ökologischen Aspekten. Die jeweiligen Bestimmungen der nationalen Gesetze im Umweltrecht werden eingehalten.

 

7. Ergänzungsprodukte

 

Ergänzungsprodukte sind Produkte, deren Hauptrohstoffe nicht von Handelspartner*innen in Ländern des Globalen Südens stammen, z.B. Umweltschutzpapier oder regionale Bioprodukte. Für sie gelten ähnliche Kriterien wie für die Produkte aus dem Globalen Süden. Ein inhaltlicher Bezug zu diesen Produkten und den Zielen der Weltläden muss gegeben sein. Ergänzungsprodukte müssen als solche kenntlich gemacht werden.

 

 

Weitere Informationen: Konvention der Weltländen – Kriterien für den Fairen Handel der Weltläden